Wenn der Gläubiger Tilgung verweigert, wird man nicht säumig, oder?
Wenn ein Gläubiger die Tilgungsannahme verweigert (und wenn durch seinen Staat dazu genötigt) kann doch ein Schuldner nicht säumig werden. Wieso aber ein Staat (für Tilgungen) deponiertes Geld rauben kann und dann dennoch für seine "subjects" auf Tilgung derer Forderungen bestehen kann, erschließt sich mir nicht. Als Schuldner müßte man doch die geraubten Gelder mit denen verrechnen können, die noch ausstehen.