dann lies mal weiter:

Teckel, Donnerstag, 27.01.2022, 09:59 (vor 831 Tagen) @ XERXES3952 Views

(3) Der Aufklärung des Patienten bedarf es nicht, soweit diese ausnahmsweise aufgrund besonderer Umstände entbehrlich ist, insbesondere wenn die Maßnahme unaufschiebbar ist oder der Patient auf die Aufklärung ausdrücklich verzichtet hat.


das rot markierte trifft bei einer Impfpflicht zu

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