dann lies mal weiter:

Teckel, Donnerstag, 27.01.2022, 09:59 (vor 1030 Tagen) @ XERXES4260 Views

(3) Der Aufklärung des Patienten bedarf es nicht, soweit diese ausnahmsweise aufgrund besonderer Umstände entbehrlich ist, insbesondere wenn die Maßnahme unaufschiebbar ist oder der Patient auf die Aufklärung ausdrücklich verzichtet hat.


das rot markierte trifft bei einer Impfpflicht zu

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