Hartz4

Ötzi, Dienstag, 14.12.2021, 01:37 (vor 873 Tagen) @ Lydia2467 Views
bearbeitet von Ötzi, Dienstag, 14.12.2021, 01:45

Hallo Lydia,

wenn du ab 16.3. Hartz 4 beantragen willst, musst du vor allem darauf achten, dass dein Vermögen dann nicht höher als das Schonvermögen ist (bei einem Single ca. €10.000).
Bei Beantragung musst du Kontoauszüge für mindestens die letzten drei Monate vorlegen und viele Angaben machen, die die letzten 10 Jahre vor Antragstellung betreffen. Sofern dem Amt irgendetwas unplausibel erscheint, können sie deine Kontoauszüge der letzten 10 Jahre anfodern.

Nicht angerechnet werden auf das Schonvermögen:
-ein PKW bis zu €7500
-eine selbstgenutzte Immobilie bis zu einer bestimmten Größe
-diverser Hausrat

Also wenn du bis zu circa €30.000 Vermögen hast, kauf dir vorher einen neuen PKW, neue Waschmaschine, neues Notebook, neues Werkzeug, neue Schuhe usw., und ein bischen physisches Gold per Barkauf (sollten allerdings nicht zu viele Barabhebungen sein, damit es nicht auffällig ist), d.h. bezahle bis zum 16.3. alles per EC-Karte und hebe Bargeld nur ab, um es unter die Matratze zu legen, Gold zu kaufen etc.

Wenn du mehr als circa €30.000 Geldvermögen hast, aber zu wenig, um eine Immobilie zu kaufen, dann hast du ein Problem, denn dann hast du kaum Möglichkeiten, dein Geld plausibel auszugeben, um unter die Schonvermögens-Grenze zu kommen. Dann ist es besser, die Hartz 4- Idee nicht weiter zu verfolgen.

Gruß,

Ötzi


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