Ist das Arbeitsrechtlich überhaupt machbar?

Rybezahl, Montag, 13.12.2021, 22:44 (vor 873 Tagen) @ Lydia2737 Views
bearbeitet von Rybezahl, Montag, 13.12.2021, 23:01

Hallo!

Es gibt doch überhaupt noch keine Grundlage dafür, dass dein Arbeitgeber deinen Impfstatus abfragen darf. Er darf es schon, du kannst es freiwillig preisgeben, aber wenn du es nicht tust, dann dürfen daraus keine Konsequenzen folgen.

Die Vorlage eines negativen Testes sollte doch - unabhängig vom Impfstatus - völlig ausreichend sein. Dies allein ist ja schon eine Frechheit. Aber angenommen wir hätten eine schlimme Pandemie.

Dann sollte doch das negative Testergebnis für alle gleichermaßen gelten - unabhängig vom Impfstatus. Daher erübrigt sich auch die Anfrage nach dem Impfstatus durch den Arbeitgeber.

So halte ich es auch, ich gebe keinerlei Auskunft über meinen Impfstatus preis, sondern nur über das negative Testergebnis. Was ja, wie gesagt, schon eine unglaubliche Frechheit ist, diese Auskunft darüber zu verlangen. Sofern es keine Pest ist.
Ich lasse mich aus Prinzip testen, unabhängig vom Impfstatus. "Testfreiheit" ist total doof! [[top]]

Mit Flunkern auch so: Ja, ich bin voll geimpft*, aber ich zeige Ihnen nicht meinen Impfpass, sondern nur den negativen Test.
Stichwort Datenschutz!
(* gegen Mumps, Masern, Röteln)

Es gibt ja in der BRD noch nicht einmal eine systematische Erfassung bezüglich der Impfung. Also, was soll der Shice?

Der Arbeitgeber könnte noch von seinem Hausrecht Gebrauch machen, wie es manche Einzelhändler tun: Entweder du offenbarst mir deinen Impfpass, oder du darfst nicht rein. Aber ich denke nicht, dass dies vor einem Arbeitsgericht standhalten wird. Du bist ja kein dahergelaufener Kunde, sondern ein Mitarbeiter. In deinem Arbeitsvertrag steht jedenfalls nichts von Impfpflicht, nehme ich an.

Wie auch immer. Ich gebe selbstverständlich keine rechtlichen Auskünfte. Das ist nur meine billige Meinung.

Gruß!


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