Rechtsschutz

Manuel H., Mittwoch, 24.11.2021, 02:48 (vor 878 Tagen) @ Lydia1323 Views

Tradititionell ist der Rechtsschutz für Arbeitnehmer recht stark.

Rechtsschutzversicherung gestern abschließen und sich bereits vorher über die möglichen Optionen beraten lassen.

Nicht selber kündigen, keine Vergleiche oder Vereinbarungen anwaltlich ungeprüft unterschreiben.

Zeit gewinnen? Wenn Dich die Situation krank macht oder eine andere Krankheit auftritt, zum Arzt und sich die Krankheit bestätigen lassen. Dann hast Du bei Weiterbezahlung des Gehalts erst einmal Zeit und weniger Druck.
Soweit trotz Krankheit möglich, sich Rat holen (Anwalt)

Leben auf Arbeitslosengeld1 anpassen, (meist 1 Jahr), dann auf Arbeitslosengeld 2 anpassen.

Eine mit Corona Maßnahmen begründete Kündigung ist noch nicht zulässig. Arbeitgeber verliert den Prozess, wenn sich der Arbeitnehmer wehrt.

Wenn der Arbeitgeber durchzieht, er also gelogene Begründungen vorschiebt, ist der Job dann trotzdem weg, aber Abfindung und längere bezahlte Kündigungszeit möglich.

Ausschöpfen der Kündigungsfrist (altersabhängig, abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit) möglich, Abfindung in der Regel 1/2 bis 1 Monatsbrutto je Jahr der Betriebszugehörigkeit.


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