diskriminierendes Hausrecht (illegal) versus Corona-Verordnung (auch illegal)
Ein Gastwirt usw. darf sein Hausrecht nicht missbrauchen, um Gäste zu diskriminieren. Er handelt also illegal, wenn er wegen eines fehlenden Impfpasses den Zugang verweigert. Nur bräuchten wir dazu einen Rechtsstaat und den haben wir nicht mehr.
Dem Gastwirt usw. einen gefälschten oder namentlich auf eine andere Person bezogenen Impfpass zu zeigen ist straffrei.
Diesen gefälschten Impfpass dann aber bei einer Razzia einem Beamten (!) zu zeigen ist Urkundenfälschung und strafbar.
Der Gastwirt usw. darf sich keine Kopie der vorgelegten Unterlagen machen und er braucht nichts zu überprüfen, weil das erstens nicht vorgeschrieben ist und zweitens er dafür nicht ausgebildet ist. Er ist nicht gehalten, den vorgelegten Impfausweis auf Fälschung, namentliche oder sachliche Richtigkeit zu überprüfen.