Für ein Bußgeld müssten Sie Dir nachweisen, dass Du nicht geimpft bist, das ist wahr.
Aber da die 2G- oder 3G-Regeln nur auf dem Hausrecht basieren, und die Hausherren (oder -herrinnen) einen Nachweis verlangen, bevor sie Dir Zutritt gewähren, kommst Du damit vielleicht vor die Tür, bleibst aber bei den meisten sozialen Aktivitäten dennoch außen vor.
Gruß,
Naclador