Für ein Bußgeld müssten Sie Dir nachweisen, dass Du nicht geimpft bist, das ist wahr.

Naclador, Göttingen, Donnerstag, 18.11.2021, 09:22 (vor 1524 Tagen) @ Mirko2911 Views

Aber da die 2G- oder 3G-Regeln nur auf dem Hausrecht basieren, und die Hausherren (oder -herrinnen) einen Nachweis verlangen, bevor sie Dir Zutritt gewähren, kommst Du damit vielleicht vor die Tür, bleibst aber bei den meisten sozialen Aktivitäten dennoch außen vor.

Gruß,
Naclador


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