Damit bestätigst Du den allgegenwärtigen Irrsinn.

nereus, Samstag, 16.10.2021, 12:13 (vor 895 Tagen) @ FOX-NEWS1871 Views

Hallo FOX-NEWS!

Vergleiche haben oft die Eigenschaft zu hinken, aber ich folge einmal Deinem Gedankengang.

Du schreibst: Seit wann muss so etwas logisch nachvollziehbar sein?

In der Regel sollten Gesetze und Verordnung nachvollziehbar und sinnvoll sein.

Hier ein Auto-Beispiel:
Touristen dürfen mit ihren heimischen Führerscheinen in Deutschland Auto fahren.
Sollte dieser Tourist hier bleiben, dann muss er nach sechs Monaten über einen hiesigen Führerschein verfügen. Nur bestimmte Führerscheine werden aber anerkannt, so daß häufig erneut eine Prüfung abgelegt werden muss.
Begründung: Der fremdländische Führerschein entspricht nicht den Anforderungen.
Man sieht also, daß mit dem Status einer Person auch die Qualität der Dokumente sich verändern kann!

Zerlegen wir das einmal.

Touristen sind temporär in Land A unterwegs.
Sie dürfen das nur, weil sie in Land B eine Eignungsprüfung abgelegt haben.
Das bedeutet, daß sie einer Mindestanforderung zum Führen eines Kfz genügen müssen.
Wegen des verwaltungstechnischen Aufwands insgesamt und der Kürze der Zeit bzw. des Gefahrenbereichs (in der Regel Transitstrecken/Bundesstraßen) verzichtet der Gesetzgeber aber darauf noch strengere Regularien zu erlassen.

Erst wenn diese Frist verstrichen ist, muß nachgelegt werden.
Die Wahrscheinlichkeit, daß diese Person permanent unterwegs ist und dabei seinen räumlichen Fahr- und Bewegungskreis erweitert, macht eine weitere Qualifizierung erforderlich.

Vergleichen wir das jetzt mit der Impfung.

Die verabreichten Injektionen habe nur eine vorläufige Zulassung.
Die Risiken die sich daraus ergeben – sonst gäbe es ja eine ordentliche Zulassung – wollen weder die Hersteller noch der Gesetzgeber übernehmen.
Das ist an sich schon abenteuerlich genug, denn in der Regel gibt es eine Produkthaftung.

Nun wird darüber hinaus, der Bürger (direkt und indirekt) gezwungen sich impfen zu lassen.
Das geht eigentlich gar nicht, wie es der Italiener völlig zurecht moniert.

Um das jetzt mit Deinem Führschein-Beispiel zu vergleichen.
Der Fahrer schließt eine Haftpflichtversicherung – einen Führschein hat er ja schon - zum Führen des Kfz auf öffentlichen Straßen ab.
Er zahlt auch Beiträge dafür, doch im Schadensfall wird die Versicherung in jedem Fall die Ansprüche des Versicherungsnehmers (in diesem Beispiel des Fahrers) abwehren.

Er ist zwar versichert, aber eigentlich ist er es nicht. [[motz]]
Ein solcher Fall würde wegen Sittenwidrigkeit vor Gericht landen.

mfG
nereus


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