Hängt nur von dem zuständigen Gesundheitsamt und einem positiven Sars-CoV-2 Test-Ergebnis ab.
Die Zuverlässigkeit dieser Positiv-Getesteten wurde schon einige Male angesprochen.
Der #Faktenfuchs kann dir bei deiner Frage helfen:
"Gesundheitsämter entscheiden über die Einstufung der Covid-19-Todesfälle
Die Entscheidung, ob jemand an oder mit Covid-19 gestorben ist, trifft nicht das RKI, sondern das lokal zuständige Gesundheitsamt. Die Gesundheitsämter orientieren sich dabei am Inhalt der Todesbescheinigung, die der zuständige Arzt ausgestellt hat.
Was heißt das nun im Fall der Corona-infizierten Unfalltoten? Dazu sagt die RKI-Pressesprecherin:
"Der berühmte Unfalltote mit SARS-CoV-2-Nachweis könnte vermutlich gezählt werden, wenn das Gesundheitsamt einen Zusammenhang sieht, praktisch dürfte das aber eher nicht passieren." Sprecherin des RKI
Außerdem handele es sich hierbei um Einzelfälle, die "keinen relevanten Einfluss" auf die Gesamtzahl der Covid-19-Toten hätten.
Der gleiche Grundsatz gilt beim Selbstmord einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person:
"Ein Suizid könnte nur gezählt werden, wenn die betreffende Person positiv getestet war, aber wie gesagt, es wäre die Entscheidung des Gesundheitsamtes." RKI-Sprecherin"
https://www.br.de/nachrichten/wissen/faktenfuchs-wer-wird-als-corona-toter-gezaehlt-und...