Wenn jemand eine essentielle Neuheit zum Patent anmeldet...
... hat er viele Optionen. Er kann sich darauf beschränken, nur den KERN seines Gegenstands der Erfindung zu beschreiben, um einen möglichst breiten Patentschutz zu erreichen, der sich als "Bollwerk" gegen Konkurrenten verwenden lässt. Details kann er später in separaten Anmeldungen einbringen, und da hat er auch die Möglichkeit zu diversifizieren um eine Vielzahl weiterer Patente und Schutzansprüche zu erwirken. Logischerweise hält er solche Details bis zur Einreichung von Patentschriften GEHEIM (denn tut er das nicht ist es ja nicht mehr patentfähig, weil bereits "offengelegt")
Das wird auch bei gentechnischen oder therapeutischen Patenten nicht anders sein.