Wahlhelferverpflichtung
Zur Übernahme des Ehrenamtes WAHLHELFER ist jeder Wahlberechtigte verpflichtet. Eine Ablehnung kommt nur aus einem wichtigen Grund in Betracht.
Beispiele für eine Ablehnung:
- Fürsorge für die Familie erschwert die Ausübung des Amtes in besonderer Weise
- dringende berufliche Gründe
- Krankheit
- Behinderung
Berechtigt die Übernahme eines Wahlehrenamtes abzulehnen sind auch Wahlberechtigte, die am Wahltage das 65. Lebensjahr vollendet haben.
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Gruß
Der_Chris
Verhaltensregeln gegenüber deutschen Politkern:
*Verachten* Auslachen* Verhöhnen* Ignorieren*
Und niemals Aufmerksamkeit schenken!