Wahlhelferverpflichtung

der_Chris, Nördl. Ruhrgebiet, Donnerstag, 06.05.2021, 12:32 (vor 1057 Tagen) @ stocksorcerer2731 Views

Zur Übernahme des Ehrenamtes WAHLHELFER ist jeder Wahlberechtigte verpflichtet. Eine Ablehnung kommt nur aus einem wichtigen Grund in Betracht.

Beispiele für eine Ablehnung:

  • Fürsorge für die Familie erschwert die Ausübung des Amtes in besonderer Weise
  • dringende berufliche Gründe
  • Krankheit
  • Behinderung


Berechtigt die Übernahme eines Wahlehrenamtes abzulehnen sind auch Wahlberechtigte, die am Wahltage das 65. Lebensjahr vollendet haben.

BUNDESWAHLGESETZ

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Gruß
Der_Chris

Verhaltensregeln gegenüber deutschen Politkern:
*Verachten* Auslachen* Verhöhnen* Ignorieren*
Und niemals Aufmerksamkeit schenken!


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