Wenn aus Freiwilligkeit Pflicht wird

Otto Lidenbrock, Nordseeküste, Donnerstag, 06.05.2021, 11:38 (vor 1085 Tagen)4993 Views

Zu den letzten Bundestagswahlen im Jahr 2017 hatte ich mich freiwillig als Wahlhelfer gemeldet, weil ich überprüfen wollte, ob an den vielen Gerüchten über Wahlmanipulationen bei der Stimmauszählung tatsächlich etwas dran wäre (in meinem Wahllokal ging es damals übrigens alles korrekt zu). Als die Wahl vorüber war, ging ich davon aus, dass diese freiwillige ehrenamtliche Tätigkeit (nicht ganz, es gab 35 Euro Erfrischungsgeld) für die Bundesrepublik Deutschland eine einmalige Sache wäre und ich mich bei Interesse einfach wieder melden könnte. Weit gefehlt ...

Heute flattern mir zwei Schreiben von der hiesigen Stadtwahlleiterin ins Haus, nach denen ich sowohl zu den Kommunalwahlen als auch zu den kurz darauf folgenden Bundestagswahlen als Wahlhelfer berufen wäre - von Freiwilligkeit ist keine Rede!

Zusätzlich teilt man mir mit, dass diese Berufung in den Wahlvorstand eine verpflichtende ehrenamtliche Tätigkeit sei und nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden könne. Dazu der freundliche Hinweis auf ein Ordnungsgeld, sollte ich dieser Tätigkeit unbegründet nicht nachkommen.

Tja, so wird aus einem freiwilligen Dienst an der Gemeinschaft plötzlich eine regelmäßige Pflicht! Es ist eben beim Staat wie bei der Bundeswehr die goldene Regel:

Niemals freiwillig melden! :-|

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"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton


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