Das kann ich Dir sagen. (mT)

DT, Mittwoch, 17.03.2021, 23:36 (vor 1750 Tagen) @ Mephistopheles2773 Views

Als die Autobahn über unsere Felder ging, wurden wir in der Tat enteignet und dann abgefunden.
7 DM gab es damals für den qm in den 1980er Jahren.

Nach Art. 14 GG:

"Die Enteignung darf gemäß Artikel 14 Absatz 3 Satz 2 GG nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen. Ersteres wird als Legal-, Letzteres als Administrativenteignung bezeichnet. Das Gesetz, das die Grundlage der Enteignung darstellt, muss eine Entschädigungsregelung vorsehen."


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