Das hier ist der Knackpunkt:
Pandemierelevante Verordnungsermächtigungen und Rechtsverordnungen knüpfen nur noch an die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite an und treten nicht mehr spätestens mit Ablauf des 31. März 2021 oder, im Fall einer Verordnung auf Grund des § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 IfSG, spätestens mit Ablauf des 31. März 2022 außer Kraft.
Also weder am 31.03.2021 NOCH am 31.03.2022.
WARUM LASSEN DIE MENSCHEN SICH SO ETWAS GEFALLEN?
Wer verscheucht diese Bande?
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"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder