Muss denn der Käufer /Verkäufer echt sein?

Herzdame ⌂, Dienstag, 09.02.2021, 15:26 (vor 1172 Tagen) @ D-Marker1682 Views

Wenn man sich einen Käufer oder gar Verkäufer aus den Fingern saugt und eine Quittung ausstellt, wer will das nachprüfen?
Als Privater ist man nicht verpflichtet, sich vom Geschäftspartner ein Dokument zeigen zu lassen zur Ident-Feststellung.

So könnte man dies und das erworben haben vor X Jahren, der Verkauf müsste andersherum, falls man dies braucht, ebenso "mit Quittung" möglich sein.
Der Käufer/ Verkäufer kann ja auch eine Urlaubsbekanntschaft aus Österreich gewesen sein;)

Solange man nicht gewerblich handelt, hat eigentlich keiner Interesse daran, das alles nachzuvollziehen.

Ich kann aber ooch total daneben liegen[[zwinker]]

Herzdame


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