Im Zweifel für den Angeklagten

Linder, Dienstag, 09.02.2021, 00:51 (vor 1788 Tagen) @ abraxas3028 Views

Der Staat muss DIR die Steuerhinterziehung nachweisen, nicht DU IHM das Gegenteil.
Geht natürlich mit einer Rechnung recht leicht, egal ob darauf Dein Name vermerkt ist oder nicht.
Ein anderer Weg ist alle Kontoauszüge der letzten 12 Monate ausdrucken und bei Verlangen vorzuzeigen, denn KEIN KAUF in dieser Zeit belegt ebenso, dass die Spekulationsfrist eingehalten wurde.

Der Ankäufer will eventuell vorhandene Rechnugen nicht sehen, hat auch kein gesetzliches Recht darauf. Er ist lediglich dazu verpflichtet den Verkäufer zu melden, sollte der Verdacht einer Straftat bestehen, z.B. er hätte Wind von einem Raub spezieller Münzen, Barren oder von Schmuck bekommen und es bzw. etwas in der Art würde ihm angeboten.

Dein Finanzamt rührt sich im Normalfall überhaupt nicht, es sei denn Du verkaufst EM in einer Menge, die deinen Einkünften nicht angemessen sind.


Am Rande: Überhaupt nicht nachvollziehen kann ich persönlich, warum Du EM zu einer Zeit veräußern willst, in der Gold, Silber und Platin im Begriff sind wieder zu steigen. Die kommenden 5 Jahre werden preislich die wohl interessantesten seit 2011.

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◇◇◇ GENESEN - GELACHT - GELOCHT ◇◇◇


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