Pflicht zur "Rückgabe" der "ausgeliehenen" Aktien

Athen, Dienstag, 02.02.2021, 12:26 (vor 1795 Tagen) @ Centao4948 Views

Und was genau hindert die betroffenen Hedgefonds ihre Insolvenz zu erklären? Warum sind die Leerverkäufe nicht als Differenzkontrakt ausgestaltet, dass also physische Lieferung durch Kursdifferenz ersetzt wird?
Es ist eine schöne Geschichte, die da erzählt wird. Nur, unbegrenztes Vermögen haben die Hedgefonds sicher nicht. Wenn die den Margin Call nicht mehr decken können, müssten sie doch einfach ausfallen, oder nicht?

Beste Grüße Athen


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