Wenn es nur so einfach wäre

Rain, Donnerstag, 19.11.2020, 11:50 (vor 1226 Tagen) @ Ladygent2898 Views

Ihr Lieben,

wenn es nur so einfach wäre, wie der Kollege Ludwig schreibt.

Für die Mehrzahl der Richter ist es logisch und wissenschaftlich erwiesen:

Wer positiv getestet ist, ist infiziert.


Die Bürger können nicht ohne weiteres Verfassungsbeschwerde einlegen, man muß vortragen, durch das Gesetz in seinen Grundrechten verletzt zu sein. Dafür muß aber zunächst der gesamte Instanzenweg durchschritten sein.

Das dauert in der Regel Jahre.

Es gibt allerdings die Möglichkeit der Normenkontrollklage.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Abstrakte...

Antragsberechtigt ist unter anderem: Ein Viertel der Bundestagsabgeordneten.

Es müßten FDP, Linke und AfD zusammenwirken.

Oder eine Landesregierung. Hierzu müßte die AfD in einem Land an die Macht kommen. Und bleiben.

Und dann müßte das Verfassungsgericht dem Antrag stattgeben.

Mit dem Präsidenten des Gerichtes, der vorher für die CDU im Bundestag saß.

https://de.wikipedia.org/wiki/Stephan_Harbarth

Vergesst es!


Beste Grüsse

Rain

--
Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.


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