Entscheidung des Bundesgerichtshofs genau zu diesem Thema:

Rain, Freitag, 16.10.2020, 10:42 (vor 1282 Tagen) @ Mephistopheles973 Views

Ihr Lieben,


der BGH hat genau diesen Fall schon 2017 entschieden.

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&A...

Das Urteil ist interessant zu lesen, weil der gesamte Sachverhalt dargestellt ist.

Sowas kann einem landwirtschaftlichen Unternehmen den Hals brechen.

Ich weiß aus erster Quelle, daß die Verwaltungen Leute beschäftigen, die nichts anderes tun, als Satellitenbilder der landwirtschaftlichen Flächen auszuwerten und dann Bußgelder verhängen, wenn die nicht so genutzt werden, wie sie sollen.

Auch aus erster Quelle weiß ich, daß die Naturschützer landwirtschaftliche Flächen vor Ort kontrollieren, ob dort vielleicht geschützte Populationen von, in diesem Fall, Vögeln, leben.

Dann wird sofort die Nutzung untersagt, gleich, wieviel Ressourcen in die Anlage der Fläche geflossen sind, in dem Fall war es eine Obstplantage.

Daß die Vögel Kulturfolger sind und nur in bewirtschafteten Kulturen leben, war den Umweltschützern nicht bekannt.

Wenn man eine Zivilistation zerstören will, setzt man engagierte dumme Leute in verantwortungsvolle Posten. Und gibt ihnen Freiraum. Dann läuft alles wie von selbst.


Beste Grüsse

Rain

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Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.


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