Hallo Lenz, kannst Du bitte Primärquellen angeben? (mT)

DT, Freitag, 16.10.2020, 09:00 (vor 1282 Tagen) @ Lenz-Hannover1001 Views

Dein Link zu dem Bericht enthält auch keine klaren Aussagen.

Etwas mehr zu der "Pflugregel" erfährt man hier:
https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/pflugregelung-kommt-zum-1-april-94...

Es scheint so zu sein, daß nicht "verboten" wird, Grünland umzupflügen und in Ackerland umzuwandeln, sondern daß hat nur etwas mit den Regeln zu Direktzahlungen zu tun.

Deine Aussage, "man darf es nie wieder als Acker benutzen" habe ich NIRGENDS in der Form gefunden.

Kannst Du das bitte belegen?

Es heißt hier wörtlich:

"Danach behalten Flächen, auf denen Landwirte mehrere Jahre hintereinander Grünfutterpflanzen anbauen, den Ackerstatus, wenn Sie diese mindestens alle fünf Jahre pflügen. Praktisch bedeutet das, dass Landwirte wie bisher auch, einen Antrag an die Förderbehörde stellen müssen, wenn sie Dauergrünland umpflügen wollen. Neu ist, dass sie nun auch melden sollen, wenn sie begrünte Ackerflächen oder begrünte Brache umpflügen und danach wieder Gras einsähen wollen. Tut ein Landwirt dies nicht, gilt der Fünf-Jahreszeitraum nicht als unterbrochen und er verliert nach fünf Jahren Grünland ohne „gemeldetem“ Umpflügen den Ackerstatus."

Was heißt genau "Ackerstatus", welche Rechte und Pflichten und Konsequenzen bei EU Direktzahlungen hat das? Kannst Du das bitte ausführen?

Danke, DT

PS: Oder geht es doch nur um die "Greening"-Prämienzahlungen der EU?

https://www.agrarheute.com/pflanze/gruenland/pflugregelung-beim-dauergruenland-wichtigs...


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