Klitzekleine Anmerkung

QuerDenker, Mittwoch, 18.03.2020, 16:31 (vor 2153 Tagen) @ Olivia1882 Views
bearbeitet von QuerDenker, Mittwoch, 18.03.2020, 16:42

Hallo Olivia,

das RKI wertet wohl höchstens für nicht-D 'Pressemeldungen' aus?!

Die Daten für D kommen von den Gesundheitsämter- teils inzwischen elektronisch - welche die Daten von den 'testenden' Labors erhalten, welche die Proben z.B. von KV-Notdienst-Ärzten (116117) und Arztpraxen und den Krankenhäusern usw. erhalten.
Es handelt sich hier um PFLICHTmeldungen.
Die Verzögerung der 'Zahlen' beim RKI wurde seitens des RKI damit begründet, dass einige der Pflichtmeldung noch 'per Post' kommen... - Hat 'die Telekom' gar noch kein xDSL/Glasfaser dort?

Ergänzend etwas aus dem BR24-Ticker von gestern Abend 22:50:
"Bayern erlässt weitere Allgemeinverfügungen im Kampf gegen Corona

Im Zuge der Corona-Epidemie hat das bayerische Gesundheitsministerium neue Allgemeinverfügungen erlassen, die ab Mittwoch gelten. Niedergelassene Ärzte in Bayern sind dann verpflichtet, unverzüglich die Zahl der jeweils in den Praxen vorhandenen Beatmungsgeräte an das Ministerium zu melden. Außerdem müssen Labore im Freistaat die Gesamtzahl der am jeweiligen Tag untersuchten Proben sowie die Zahl der positiven und negativen Befunde im gleichen Zeitraum melden. Bei der ersten Meldung müssen außerdem die bisherigen Ergebnisse seit 1. Januar 2020 genannt werden."

D.h. die bay. Gesundheitsämter versuchen sich bzgl. Fallzahlen _neu_ zu synchronisieren...

Die obige Meldung mit den Beamtmungsgeräten ist insofern spannend, weil mir bekannt ist, dass jede Praxis eines niedergelassenen Arztes einen Defibrillator (modernes DeFi oder DeFi plus mobilem Mini-EKG) und ein Beamtungsköfferchen (manuell mit Beutel/Balg und Zubehör für klein/gross und Intubationshilfsmittel) bereithalten (+regelmässig warten...) 'bereithalten' MUSS.
Ebenso ist das Standardausstattung sämtlicher Fahrzeuge im Notdienstbereich.
Aber automatische Beamtungsgeräte sind - wenn überhaupt - nur in Praxen/MVZs mit ambulanten Operationen zu erwarten!

Ob diese 'Meldepflicht' von Beamtmungsgeräten schon ein Teil der 'Anwendung' der bay. Notstandrechte --> Beschlagnahmung von dringend benötigen Geräten - andeutet, wird sich zeigen!

Abschlussbemerkung:
Weil bei alle Zahlen, die wir 'sehen', sowohl die Fälle bzgl. der 'Messverzögerung' wegen Inkubationszeit usw. 'fehlen' und darüberhinaus sowieso nur getätigte Tests (und die sind ja teils mehr und teils weniger 'unscharf', vgl. Diskussion bzgl. 'PCR-Test'='Antikörpererkennung' usw.) gezählt werden können, können die veröffentlichten Zahlen wenn überhaupt, nur 'Entwicklungen' abbilden, aber NIE als absolute Fallzahlen gewertet werden...

Dazu kommt auch noch der gute Heisenberg, vereinfacht: 'Jede Messung hat Einfluss auf gemessenes System' :o)

Beste Grüße

QuerDenker

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