Danke für die umfangreiche Erklärung
Der Regelfall bei Krankenversicherungen aus dem Ausland ist, dass du in
Vorleistung gehen musst - und das bedeutet hier Cash abliefern und zwar
mehr oder weniger sofort und das muss dann deine Frau besorgen,
möglicherweise von deinem Konto und du liegst im Koma - oder kannst nicht
mehr klar sprechen - Schlaganfall.
Mich beschleicht der Verdacht, daß niemand irgend etwas muss. Wenn der Haussegen schief hängt, dann haben wir die Situation, wie sie bis zum 30.10.19 galt. Man Vergleiche mal mit dem Umkehrfall, für den Verpflichtungserklärung, Versicherungsnachweis etc. ins Spiel kämen.
Für westliche Augen eine ungewöhnliche Lösung. Gibt es aber auch bei uns: Nicht-EU-Bürger dürfen 6 Monate mit ihrem Heimatführerschein hier fahren. Danach wird die Fähigkeit angezweifelt, und der lokale Führerschein muss gemacht werden.
Grüße