Nachfrage Ehegattenlösung
Das O-A Visum und die Versicherungspflicht, trifft alle, die nicht mit
einem thail. Ehepartner leben und aufgrund des Ehegatten die Verlängerung
beantragen. Diese Gruppe muss keine Krankenversicherung vorweisen. Wieder
ein typische Thai-Gesetz. Das bringt die Menschenrechtler und
Gleichschalter auf die Palme, hier wird die Familie vorrangig behandelt -
auch der Ausländer mit Familie.
Der Armutsrentner mit thailändischer Frau, den der Schlaganfall umhaut, für dessen Krankenkosten muss dann doch nicht etwa die Frau aufkommen, oder?
Grüße