Rechtsanwalt weigert sich die Berufung einzulegen, mit der Begründung ...
. . . . . , dass die Sache ohnehin aussichtslos wäre gemäß Â§ 522 ZPO (Zivilprozessordnung Zulässigkeitsprüfung; Zurückweisungsbeschluss) und begründet das auch ausführlich schriftlich.
Nach reiflicher Überlegung halten die Mandanten dem Anwalt dann schriftlich entgegen, dass der ZPO-Paragraph nicht nur die Nummer 1. – sondern auch Nummern 2. und 3. enthalte, Zitat ZPO:
„(2) Das Berufungsgericht soll die Berufung durch Beschluss unverzüglich zurückweisen, wenn es einstimmig davon überzeugt ist, dass
1.die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat,
2.die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat,
3.die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht erfordert“
Die Mieter verweisen auf die statistisch ermittelte Betroffenenzahl, Zitat: “ … gegenwärtig mehr als 36,12 Millionen Menschen auf dem Rechtsgebiet der BRD zur Miete leben, nämlich zuzüglich Personen unter 14 Jahren und andere mehr, die hier in der Summe nicht erfasst sind. Sie alle werden dem falschen Urteil berührt, deshalb siehe § 522 Abs. (2) ZPO, kann das Berufungsgericht die Berufung durch Beschluss nicht unverzüglich zurückweisen, denn siehe:
Satz 2: die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung!
Satz 3: die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Berufungsgerichts!
Die Vollstreckung ist nicht rechtmäßig gewesen: Einbau Rauchwarnmelder zu dulden im Wohnzimmer und Arbeitszimmer, ohne Vorteil für und zu Lasten der Mieter und entgegen geltenden Landesgesetz. Die Klage gegen die Vollstreckung war begründet. Das Berufungsgericht soll sich deshalb damit beschäftigen. Ihre Sichtweise (es wäre hoffnungslos) entsprechend Nummer 1 des § 522 Abs. (2) ZPO teilen wir nicht. Wir bitten Sie, es zu versuchen.“
Die Mieter wollen das offensichtliche Unrechtsurteil nicht widerstandslos entgegennehmen und Berufung dagegen einlegen, fristgemäß, das auch bezahlen selbstverständlich.
Eine unglaubliche Geschichte - findet
H.
Quelle: