Der Gerichtsvollzieher war da.

Hannes, Sonntag, 25.06.2017, 23:32 (vor 2708 Tagen) @ Hannes14317 Views

Hier habe ich berichtet, wie scheinbar gegen jede Vernunft und gegen die Interessen eines Magdeburger Mieter-Ehepaars in deren privaten Wohnraum eingedrungen wird, das Verfassungsgericht sich dafür nicht interessiert.

Donnerstagnachmittag hat der Gerichtsvollzieher zwangsweise je einen funkvernetzten Rauchwarnmelder im Arbeitszimmer und Wohnzimmer bewusster Mietwohnung endlich einbauen lassen.

Weder Kläger noch (angeblich) deren Anwalt hatten irgend eine Information vom Amtsgericht erhalten, wie es denn um die laufende Abwehrklage bezüglich heutigem Zwangsvollstreckungstermin stünde? Und so war der Mieter (Kläger) am Donnerstag-Morgen angesichts des nachmittäglichen Zwangsvollstreckungstermins voller Sorge auf eigene Faust eilig beim Amtsgericht gewesen, wieder mal Urlaub genommen.

Drei Mal, inklusive drei Mal filzen am Einlass, drei Stunden lang. Bis ganz oben (!) durchgefragt.

Der Mieter fand erst Mittags heraus: Vorgang „Vollstreckungsabwehrklage“ und eiliger „Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung“ ist zu nächste Woche Montag bei dem Richter in der Sache auf Wiedervorlage (!) laut Akte. Das Verfahren mit Aktenzeichen soundso laufe, ein zweites Verfahren (z. B. um den heutigen Termin zwecks Klärung zu verschieben) wäre deshalb leider nicht möglich (persönliche Auskunft „von ganz oben“, nach Studium der Gerichts-Akte). Leider auch müsse die Beklagte (Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg mbH) stets Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen, und das Verfahren werde leider deshalb erst nächste Woche dann weitergehen. Dass heute Zwangsvollstreckungstermin ist, hätte leider darauf keinen Einfluss, sorry, einfach mal den Gerichtsvollzieher machen lassen, das wird schon ...

Die Rolle des Anwalts möchte ich hier nicht erörtern. Er hat wohl mal für die WoBau Magdeburg gearbeitet, was nichts bedeuten muss. Jedenfalls wird auch seine „Kostennote“ durch die Mieter „ausgeglichen“ werden, wie durch die Mieter alle die anderen Rechnungen in dieser Sache einseitig korrekt abgearbeitet wurden und werden. Sehr viel lief für meinen Geschmack hier sehr unkorrekt ab. Ich meine die Gegenseite von Millionen Betroffenen. Bitter, das endlich als Erkenntnis schlucken zu müssen.

Dem Gerichtsvollzieher lag nun also zum Ortstermin nur das Urteil vor, wonach die klagenden Mieter verpflichtet wurden, die Rauchwarnmelder „in allen Wohnräumen“ zu dulden. Den Revisionsbeschluss zum mittlerweile rechtskräftigen Urteil, mit der Klarstellung, dass dazu das Arbeitszimmer eben nicht gehöre, hatte er leider nicht dabei gehabt. Hilfsweise das Exemplar der Mieter? Interessierte ihn auch nicht, die eingereichte Klage erst recht nicht, Kopien des Mieters wolle er prinzipiell nicht lesen, Landesbauordnung erörtern wäre zu langwierig usw. - Denn auch er hätte seine Termine abzuwickeln und nur seinen Job zu tun. Die zuständige Sachbearbeiterin der Vermieterin war dabei, tat auch nur ihren Job und bestimmte die ihrerseits gewünschte Soll-Gesamtstückzahl der einzubauenden RWM in (ausdrücklich!) „ihrer“ Wohnung … Nein, das Schreiben vom Gericht hätte ihr noch nicht vorgelegen, so was dauert eben …

Nach einer guten Viertelstunde war der Fall erledigt durch den überwiegend wartenden Handwerker. Polizei musste nicht gerufen werden, die Mieter ergaben sich ja.

Nun sind dort sämtliche mögliche Räume – entgegen Landesbauordnung – mit Funk-Rauchwarnmeldern bestückt worden, die Nutzbringenden sogar doppelt. Der Einbau erfolgte ohne den geringsten Vorteil für die Mieter (via Totschlag-Argument „Modernisierung“).

Auskunft watt die tun? Jibbet nich, steh ja alles im Internet drinne … dagegen half auch kein Bundesverfassungsgericht.

Was für eine Story, also nix, was „unsere“ Presse interessieren wird.

Sie kriegen uns alle … [[sauer]]

Fürchtet
H.


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