Das klappt real nicht... ich muss schon wieder meinen Freund @Literaturhinweis vertreten
Ich persönlich würde, wenn Stilllegung droht, dieses blöde Update machen
lassen, damit es in den Papieren und beim Kraftfahrtbundesamt eingetragen
ist, hinterher aber sofort zum Tuner und die alte Version wieder aufspielen
lassen. (Ggf. vorher dorhin, um die "schmutzige" Version sichern zu lassen,
damit sie bereit steht, wenn man dann mit der geänderten, angeblich
"sauberen" Software vorfährt.)
Hallo Socke,
das ist eine schöne Idee, die sich sehr gut anhört.
Dazu ein RL-Beispiel (Real-Leben oder Real Live):
Die 145-PS BMW-2,0l-Diesel (Euro4) kann man per einfachem Software-Eingriff auf rund 177 PS "chippen".
Die Motor-Versionen sind technisch absolut baugleich, nur unterschiedlich in der Software und im Neupreis (ca. 2000 Euro)
Der "Türken-Tuner in Mannheim" will für diese Software-Manipulation rund 200 Euro b.a.t. ("Bar auf die Tatze") haben.
Dauert eine halbe Stunde... also zum "gleich Mitnehmen".
Der dumme "Pferdefuß":
Bei der nächsten Hauptuntersuchung wird der TÜV/GTÜ etc. diese Software-Änderung ganz genau "auslesen"... oder auch bei einer genauen Fahrzeug-Untersuchung nach einem schweren Unfall.
Dann braucht die Versicherung nix zu zahlen
Alles "strafbar"... sowas machen wir doch nicht
Gute Nacht
Hasso