Und das ist ausnahmsweise sogar mal ordentlich begründet
Zitat: "Der Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung steht für
das Gericht im Vordergrund. „Das Verkehrsverbot verstößt nicht gegen
den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil der Gesundheitsschutz
höher zu gewichten ist als das Recht auf Eigentum und die allgemeine
Handlungsfreiheit der vom Verbot betroffenen Kraftfahrzeugeigentümer“,
sagte Richter Wolfgang Kern." Zitatende
Ich bin ja nun der allerletzte, der an den Eigentumsrechten rütteln will und mir ist sogar schon der Satz "Eigentum verpflichtet" ein Dorn im Auge. Aber eine Sache geht nun klar tatsächlich vor Eigentum. Und das ist Leben selbst. Wenns also wirklich so ist, dass Eigentum in dem Fall tötet, dann enteignen.