Nur beantragt oder beantragt und genehmigt?
Ansonsten ist der Beitragszahler ausschließlich dem guten Willen der
Kranken Kasse ausgeliefert.
Folgendes möchte ich noch hinzufügen: Die Behandlung wurde erfolgreich stationär begonnen (Kostendeckung per GKV Fallpauschale + stationäre Zusatzversicherung) und soll jetzt ambulant fortgeführt werden. Da dabei gewisse Behandlungszyklen einzuhalten sind, ist es schon von Bedeutung, ob der Antrag reicht und ob sich die GKV aufgrund von Formfehlern erfolgreich freihalten kann.
Grüße