Die Kostenübernahme muß v o r Behandlungsbeginn beantragt werden.
Ansonsten ist der Beitragszahler ausschließlich dem guten Willen der Kranken Kasse ausgeliefert. Abhängig von der Art der KK und der Region, in der der Beitragszahler (jetzt: Kostenfall ) der KK lebt, kann es auch nützlich sein, einen guten Draht zu den öffentlichen Medien zu pflegen .
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Beste Grüße
GRIBA