Das Gericht sollte nicht darüber befinden, ob es das Masernvirus gibt

eesti, Schwedt und Cranz(Ostpreußen), Sonntag, 05.02.2017, 17:09 (vor 2876 Tagen) @ Falkenauge4379 Views
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 05.02.2017, 17:16

Das Gericht hatte nicht darüber zu befinden, ob es ein Masernvirus gibt, auch wenn das Dr. Lanka so suggerierte.
Aber es hat, bestätigt durch die dritte Instanz, nicht erkennen können, daß auch nur eine der Studien die Auslobungsbedingungen erfüllt.
Die Studien (wieder Punkt 29) "... erfüllen inhaltlich nicht die Anforderungen an die Beweisführung..."
Also nicht nur die Formalien sind nicht erfüllt.

Das OLG schreibt in der Urteilsbegründung, dass nur der Beweis der
Existenz des Virus durch EINE Studie nicht erbracht wurde, worauf es nach
den
Auslobungsbedingungen ankam; festgestellt wurde aber der Nachweis durch
die Zusammenschau mehrerer Studien.

Eben gerade das doch nicht, die vorgelegten Studien sind methodisch nicht wissenschaftlich, weil sie in vielen entscheidenden Punkten nicht dem wissenschaftlichen Grundsätzen entsprachen. Die als Masernvirus ausgegebenen Partikel waren ganz normale Zellbestandteile.

Der Herr Lanka entstellt leider die Sache.

Ja, das hat er schon oft gemacht.
Wie schon gesagt, Herr Lanka suggeriert, daß das Gericht festgestellt hätte, daß es kein Masernvirus gäbe.
Das war aber nicht Aufgabe des Gerichtes.
Auch seine sonstigen Aussagen hat er oft revidiert, deswegen kann ich mir auch vorstellen, daß es ein Masernvirus geben könnte.
Was man bisher diagnostiziert, sind Symptome, ein Krankheitsbild, dem man einen Namen geben möchte und natürlich auch kann.

--
MfG
LR

Alles ist ein Windhauch.


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