Rentenwartezeiten

tar ⌂, Gehinnom, Freitag, 06.01.2017, 16:15 (vor 2877 Tagen) @ SevenSamurai5592 Views

Hallo,

Der Rest geht auf eine verkorkste Zeit zurück. Für
die Rentenanwartschaft benötigt man aber meines Wissens 35

Beitragsjahre,

Das habe ich noch nie gehört. Wenn DAS stimmt, bezahle ich zur Zeit für
nichts und wieder nichts in die Rentenversicherung ein. Denn ich werden
selbst dann, wenn ich bis 67 arbeite, keine 35 Beitragsjahre zusammen
bekommen.

KANN DAS MIT DEN 35 JAHREN JEMAND BESTÄTIGEN???

Das habe ich mir von einem Telefonat mit einer Mitarbeiterin der GRV notiert und es bezieht sich auf die Altersrente für langjährig Versicherte und nicht auf die Regelaltersrente (dort 5 Jahre). Es gibt sogar noch besonders langjährig Versicherte (dort 45 Jahre), wobei hier Akademiker ausgeschlossen werden. Möglicherweise wird dir also was abgezogen.

Muss das eigentlich jeweils lückenlos sein?

Der konkrete Unterschied zwischen Regelaltersrente und Altersrente für langjährig Versicherte liegt wohl allein darin, ab wann man die Rente erhält (auch zur Abzugsberechnung) und nicht, ob überhaupt.

Gruß!­™

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Gruß!™

Time is the school in which we learn,
Time is the fire in which we burn.


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