Wartezeit fünf Jahre
Hallo Tar, hallo SevenSamurai,
die 35-jährige Wartezeit gilt für den Erwerb des "langjährigen Rentenzugangs".
Dies bedeutet, dass man mit oder ohne Rentenkürzung auch früher in Rente gehen kann als mit derzeit 67 Jahren (von den Geburtsjahrgangsstaffellungen aus der Übergangszeit abgesehen).
Für den Anspruch auf Zahlung einer Rente genügt eine Wartezeit von 5 Jahren.
Ich bin kein Rentenexperte, musste mich aber selbst mit der Thematik beschäftigen.
Quellen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Muttertexte/04_leistungen...
http://www.finanztip.de/mindestversicherungszeit-rentenversicherung/
http://www.experto.de/rente/gesetzliche-rentenversicherung-was-sie-bei-der-wartezeit-be...
Gruß an das Gelbe Forum