Der Landtagspräsident braucht die CDU'ler und Sonstige nach dem Verlassen nicht mehr reinlassen

Brutus ⌂, Freitag, 16.10.2026, 09:58 (vor 4 Stunden, 24 Minuten) @ FredMeyer354 Views
bearbeitet von Brutus, Freitag, 16.10.2026, 10:23

Gegen Abgeordnete des Deutschen Bundestages (oder eines Landtages), die sich im Parlament nachweislich grundgesetzwidrig verhalten, greifen primär die Sanktionsmittel des parlamentsinternen Ordnungsrechts sowie strafrechtliche Ermittlungen. Ein direkter Verlust des Mandats oder ein automatischer Rauswurf ist aufgrund des im Grundgesetz (Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG) geschützten freien Mandats extrem hohen Hürden unterworfen.
Folgende Maßnahmen werden je nach Art und Schwere des Vergehens gestuft angewendet:

1. Disziplinarische Maßnahmen (Parlamentsrecht)

Die Bundestagspräsidentin oder der sitzungsleitende Präsident kann bei Verletzungen der Ordnung oder der Würde des Hauses – wozu auch verfassungsfeindliches oder grundgesetzwidriges Verhalten im Plenarsaal zählt – handfeste Sanktionen verhängen:
• Ordnungsruf und Wortentzug: Bei unparlamentarischem Verhalten erfolgt ein formeller Ordnungsruf. Nach dem dritten Ordnungsruf in einer Sitzung folgt ein zwingender Saalverweis.
• Ordnungsgeld: Bei nicht nur geringfügigen Verletzungen der Ordnung kann ein Ordnungsgeld festgesetzt werden. Die Sätze wurden drastisch verschärft: Ein Verstoß kostet 2.000 Euro, im Wiederholungsfall fallen 4.000 Euro an. Ein dreimaliger Ordnungsruf innerhalb von drei Sitzungswochen zieht automatisch diese 2.000 Euro Strafe nach sich.
• Sitzungsausschluss (Die „Rote Karte“): Bei einer „gröblichen Verletzung der Ordnung oder Würde“ kann ein Abgeordneter sofort des Saales verwiesen und für bis zu 30 Sitzungstage von allen Plenar- und Ausschusssitzungen ausgeschlossen werden. Während dieser Zeit verfällt der Anspruch auf Aufwandsentschädigungen.

2. Strafrechtliche Verfolgung und Aufhebung der Immunität

Äußerungen und Abstimmungen von Abgeordneten im Parlament sind grundsätzlich durch die verfassungsrechtliche Indemnität (Art. 46 Abs. 1 GG) geschützt. Sie können dafür außerhalb des Bundestages rechtlich nicht belangt werden. Dieser Schutz gilt jedoch ausdrücklich nicht für verleumderische Beleidigungen.
• Aufhebung der Immunität: Begeht ein Abgeordneter im Parlament Straftaten (z. B. Volksverhetzung, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder tätliche Angriffe), greift die allgemeine Immunität gegen Strafverfolgung. Der Bundestag kann diese Immunität jedoch auf Antrag der Staatsanwaltschaft aufheben, um den Weg für reguläre Strafprozesse freizumachen.

3. Verlust des Mandats (Die äußerste Hürde)

Ein Entzug des Abgeordnetenmandats wegen verfassungswidrigen Verhaltens ist im deutschen Recht nur über zwei extreme Ausnahmen möglich:
• Rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung: Verurteilt ein ordentliches Gericht den Abgeordneten wegen einer schweren Straftat (Verbrechen) zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, verliert er automatisch die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, und damit auch sein Mandat. Dies gilt auch bei der Verurteilung wegen bestimmter Staatsschutzdelikte.
• Verwirkung von Grundrechten (Art. 18 GG): Das Bundesverfassungsgericht kann Personen, die Grundrechte zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbrauchen, diese Grundrechte aberkennen. Wird im Zuge dessen das Wahlrecht entzogen, erlischt auch die Mitgliedschaft im Bundestag. Ein solcher Antrag muss jedoch von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden und ist historisch noch nie gegen einen Abgeordneten erfolgreich durchgesetzt worden.

Zusammengefasst:

Die Deliquenten können sich erstmal mit Ordnungsgeldern herumärgern sich danach den Landtag von außen angucken! = 30 Tage absolute Mehrheit für die AFD (in der Zeit kann man alles Weitere rechtskräftig beschließen - der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt)
Das riecht nach einem Honeypott, und leider muss man unterstellen, dass die Idee von einem übergelaufenen oder eingeschleusten Spion der AFD kam.
So ehrlich wollen wir mal bleiben.

Wenn sie drauf reinfallen... selber Schuld, dann haben sie es sich auch redlich verdient!

--
[image]
nur für kurze Zeit: https://telegra.ph/Kleine-Presseschau-2025-06-27-06-27


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung