Falsch: Nein keine Umgehung, sondern der explizite Zwang, auf Grundrechte nach Art. 38 GG zu verzichten.
Alles weitere regelt der Artikel im Grundgesetz. Wer das nicht sieht oder sehen will? Alleine die Aufforderung, diesen Beschluss der CDU in Sachsen-Anhalt zu fassen, den Plenarsaal für den Zeitraum des Wahlvorgangs zu verlassen, verstößt schon gegen das Grundgesetz.
Ganz klar, die Väter des Grundgesetzes haben das Grundgesetz im Ansinnen daraufhin erarbeitet, möglichen Regierungen, die Volkeswillen missachten wollen, ein paar Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Was ist aus den Deutschen wieder geworden, nur noch traurig.
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Fred