Im Steuerrecht gibt es den Begriff "Liebhaberei" doch gar nicht.

SevenSamurai, Montag, 22.06.2026, 14:09 (vor 3 Tagen) @ Dieter793 Views

Wie können DIE dann damit argumentieren?

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"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder


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