Ach Helmut, ich glaube, du willst es nicht verstehen! Die SVS akzeptiert keine "nomalen" Mails mehr.

FredMeyer, Mitten in der Karibik, Mittwoch, 21.01.2026, 23:45 (vor 1 Tag, 10 Stunden, 54 Min.) @ helmut-1238 Views


[Das ist eine automatisch generierte Antwort. Bitte hierauf nicht antworten, Mails an diese Adresse werden nicht weiter bearbeitet!]


Vielen Dank für Ihre E-Mail.

Ihre Nachricht gilt mit 31.10.2025 als rechtswirksam eingebracht, wenn sie die Bedingungen erfüllt, die dafür in der Erreichbarkeitskundmachung der SVS vorgesehen sind. In diesem Fall werden wir Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Wenn Ihre Nachricht nicht rechtswirksam eingebracht wurde, erfolgt keine weitere Kontaktaufnahme oder Erinnerung durch die SVS.

Das ist der Inhalt einer Mail des Auto-Responders der SVS.

Unter dem Stichwort "Erreichbarkeitskundmachung" verbirgt sich etwas ganz fundamentales. Eine Mail, wie z.B. jene, die die obige Antwort des Auto-Responders ausgelöst hat, gilt dann als rechtswirksam eingebracht, wenn diese Mail verschlüsselt wurde und der Schlüssel verifiziert ist. Im Umkehrschluss heißt es damit ganz lapidar, wenn eine Mail diese Bedingungen NICHT erfüllt, dann ist diese Mail für den digitalen Orkus.

Übrigens gibt es keine Unterscheidung der SVS in Krankenversicherung und Pensionsversicherung, die SVS macht beides unter einem Dach, aber sich in diversen Abteilungen.

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Fred


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