Unterdrückung der freien Korrespondenzwahl in Österreich – aktuell

helmut-1, Siebenbürgen, Sonntag, 18.01.2026, 22:49 (vor 18 Stunden, 37 Minuten)1069 Views

Um es gleich vorweg zu nehmen: Ich habe alle möglichen Gesetzestexte hinsichtlich der Österreichischen Verfassung durchgeackert, bin aber auf kein Ergebnis gekommen.

Worum geht’s hier:
Ich verwende als jemand, der in Rumänien lebt, seit mindestens 20 Jahren meine Mailadresse „yandex“. Gewissermaßen die Konkurrenz zu yahoo, aber werbefrei, hat automatischen Virenschutz, und ich kann wesentlich mehr MBs anhängen, bis 100 MB. In der Werbung steht zwar nur was von 20 MB, aber ich hab‘s ausprobiert, mit Mails von yandex zu yandex.

Nun habe ich seit geraumer Zeit festgestellt, dass es einige wenige Ausnahmefälle gibt, die meine Mailadresse yandex nicht akzeptieren. Bei manchen kommt das in Spam, aber manche verweigern die Annahme. Vermutlich hängt das damit zusammen, dass man das als russisch und deshalb schlecht einstuft. Natürlich ist der Hauptsitz von yandex in Moskau, aber es war ja auch die Filiale in den Niederlanden aktiv, und heute ist die verantwortliche Adresse in Abu Dhabi.

Immer habe ich mich gefragt, wie das denn so geht, dass man meine Adresse ablehnt. Da hat man mir erklärt, dass es bei diesen Mailadressen Provider gibt, die eben unterschiedlich ticken. Bei manchen gibt’s da eine Art „Blacklist“, und die Software ist darauf abgestimmt. Ich kommuniziere mit den Ministerien in Österreich genauso wie mit der Wirtschaftskammer mit yandex, ohne Probleme. Aber bei der Krankenkasse SVS geht das nicht. Die behaupten trotz meiner Beschwerden, dass es an mir liegt und nicht an deren System, was natürlich Unsinn ist.

Warum schreibe ich jetzt darüber:

O.k., mit der Krankenkasse musste ich eben auf eine andere Mailadresse ausweichen, - was solls. Nun aber habe ich einen Stromanschluss in Niederösterreich beantragt, und sollte ein Mail von der EVN bekommen, das ich online bestätigen sollte, damit die Installation erfolgen kann. Kommt aber kein Mail, obwohl ich noch vor zwei Jahren mit der EVN mit meiner yandex-Adresse korrespondiert habe.

Daraufhin hat der zugelassene Elektriker, der die Formulare an die EVN geschickt hat, versucht, mir diese Unterlagen zu schicken, das ging genauso nicht. Niemand findet da einen logischen Grund dafür. Was blieb mir übrig, ich musste über eine andere Mailadresse mit denen von der EVN korrespondieren, sonst hätte ich keinen Zähler bekommen. Die sitzen halt am längeren Hebel.

Nun hatte ich den Verdacht, dass das aufgrund einer internen Veranlassung der österr. Regierung passiert, weil ich nur in Österreich dieses Problem habe, weder in Deutschland, noch in Rumänien. Darauf hat mir probehalber meine Schwester in Österreich ein Mail geschrieben, und siehe da, da gibt’s keine Probleme.

Das wieder bekräftigt die Version, dass es eben am jeweiligen Provider liegt, und der kann offensichtlich tun und lassen, was er will. Wenn derjenige, der die Mailadresse von diesem Provider benützt, und aufgrund des Providers keine Mails von yandex bekommen kann, nichts dagegen unternimmt, was den Provider dazu zwingt, diese Blacklist resp. Software zu korrigieren, dann bleibt das eben so.

Nun war ich der Meinung, dass die freie Wahl meiner Mailadresse doch eigentlich ein Grundrecht sein müsste, das man auch in der österr. Verfassung nachlesen könne. Ich hab das durchgeackert, mehrere Stunden lang:

https://www.vfgh.gv.at/verfassungsgerichtshof/rechtsgrundlagen/grundrechte.de.html

Aber ich bin nicht fündig geworden. Ich habe nirgends einen Passus gefunden, aus dem hervorgeht, dass die freie Wahl des Kommunikationsmittels, also auch der Mailadresse, garantiert wird. Aber vielleicht habe ich da was übersehen. Für Hinweise wäre ich dankbar.

Vielleicht denken sich manche, da das eigentlich ein sekundäres Problem ist. Ich aber sehe das anders, in der Zeit, wo man mit andauernden Beschneidungen der persönlichen Freiheit leben muss. Bezahlen nur mit Plastikkarte, dazu eine Höchstanzahl von Bargeldsummen ohne Nachweis, Videoüberwachungen mit Gesichtskontrolle, die aber bei Kriminalitätsvorfällen dem Geschädigten kaum etwas helfen, usw.

Ich wollte dem Finanzamt in Österreich ein Mail mit einem Einspruch schicken, unmöglich. Das Finanzamt darf aus Gründen des Datenschutzes kein Mail empfangen. Nun dauern aber Briefe aus Rumänien nach Österreich sehr lange, und oftmals kommen sie gar nicht an. Deshalb habe ich versucht, den Vorgang über Fax zu senden, - und das war eine Zangengeburt. Eine Faxnummer findet man nicht im Internet beim Finanzamt, und erst nach längerer telefonischer Diskussion mit dem Sachbearbeiter nannte er mir die Nummer. Irgendwie ist auch die Faxnummer eine Geheimsache.

Ich weiß nicht, wohin diese Reglementierung noch hinführen soll, aber es wird nach meiner Auffassung immer schlimmer.


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