Grundrechtseinschränkung ohne Richterspruch?
Wie ist das Möglich? Grundrechtseinschränkung ohne Richterspruch? Der Wahlausschuss ist ein unzulässiges Sonder- oder Ausnahmegericht.
Grundgesetz Art 101:
"Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden".
Rainer
--
Ami go home!
RundeKante
WikiMANNia
WGvdL Forum