Grundrechtseinschränkung ohne Richterspruch?

Rainer ⌂, El Verger - Spanien, Donnerstag, 07.08.2025, 10:33 (vor 126 Tagen) @ igelei1881 Views

Wie ist das Möglich? Grundrechtseinschränkung ohne Richterspruch? Der Wahlausschuss ist ein unzulässiges Sonder- oder Ausnahmegericht.

Grundgesetz Art 101:
"Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden".

Rainer

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