in der Regel

aliter, Sonntag, 20.07.2025, 11:58 (vor 144 Tagen) @ Dieter1335 Views

sollte das in der Beschreibung des Objektes sein. Ich habe soeben bei 3 verschiedene Produkten (Schreibtisch Badmöbel) nachgesehen immer stand "´zerlegt oder Montage erforderlich. Wenn tatsäch in der Beschreibung oder Auftragsbestätigung kein Hinweis darauf stand, was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann
sollte das in dem Fall nicht der Fall sein könnte eine Klage erfolgreich sein, sofern nicht der Richter auf die Lebenserfahrung verweist. Eigentlich nicht etwas, was der Aufregung wert ist. In der heutigen Zeit muss man damit rechnen, wenn einfache Montage da steht, dass ein Fachman längere Zeit damit beschäftigt ist. Ist ähnlich wie bei Reiseprospekten.


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