"Dann sind alle 17-Jahre alt und haben am 1.1. Geburtstag"

Mirko2, Varnsdorf (CR), Mittwoch, 07.05.2025, 21:02 (vor 15 Tagen)4080 Views
bearbeitet von Mirko2, Mittwoch, 07.05.2025, 21:21

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„Älteren Menschen und Minderjährigen ist die Einreise sowie die Stellung eines Asylantrags an der Grenze zu ermöglichen.“

Problem:

Die Polizei oder auch das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) dürfen das Alter nicht eigenmächtig schätzen, wenn keine Papiere vorliegen. Dabei gilt:

Ohne gültige Ausweisdokumente kann das Alter rechtlich nicht sicher festgestellt werden.

Die Polizei darf keine Altersangabe anhand von Aussehen, Verhalten oder Schätzung vornehmen – das wäre willkürlich und nicht rechtskonform.

Altersfeststellungen müssen ggf. durch ein medizinisches Gutachten erfolgen (z. B. Handwurzelröntgen, Zahnstatus, körperliche Entwicklung) – allerdings ist auch das rechtlich und ethisch umstritten und nur mit Einwilligung zulässig.

Selbstaussagen (z. B. „Ich bin 17“) müssen zunächst akzeptiert werden, sofern keine Zweifel bestehen. Bestehen Zweifel, muss eine sogenannte qualifizierte Altersfeststellung durch die Jugendämter erfolgen.

Das führt dazu, dass auch Erwachsene unter Umständen als minderjährig behandelt werden, solange kein eindeutiger Nachweis vorliegt – was dann Zugang zu besonderen Schutzmaßnahmen (z. B. Jugendhilfe, Unterbringung, Vormundschaft) ermöglicht.

Im Jahr 2023 wurden in Deutschland insgesamt 329.915 Asylanträge gestellt. Ein erheblicher Anteil dieser Anträge stammt von jungen Erwachsenen. Konkret waren etwa 50,7 % der Asylbewerber Männer im Alter zwischen 16 und 40 Jahren. Die Altersgruppe der 19- bis 30-Jährigen bildet dabei einen signifikanten Teil der Antragsteller, genaue Zahlen für diese spezifische Altersgruppe liegen jedoch nicht vor.

Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article249288500/Asyl-Anteil-junger-Maenner-unt...

Na dann. M2

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