Wie oft noch?

Mirko2, Varnsdorf (CR), Dienstag, 06.05.2025, 13:46 (vor 14 Tagen) @ XERXES1101 Views

Ein Gutachten, auch vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), ist nicht rechtsbindend. Es handelt sich um eine behördliche Einschätzung.

Keine rechtliche Verurteilung: Ein Gutachten ist keine gerichtliche Entscheidung und hat keine unmittelbare rechtliche Wirkung für die Partei oder ihre Mitglieder.

Quelle: Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG)

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