Wie oft noch?
Ein Gutachten, auch vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), ist nicht rechtsbindend. Es handelt sich um eine behördliche Einschätzung.
Keine rechtliche Verurteilung: Ein Gutachten ist keine gerichtliche Entscheidung und hat keine unmittelbare rechtliche Wirkung für die Partei oder ihre Mitglieder.
Quelle: Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG)
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