Einzelrichterliche Entscheidung ohne Rechtswirkung
Hallo Helmut, dabei handelt es sich offenbar um eine einzelrichterliche Entscheidung, getroffenen an einem unteren Gericht.
Das wird die Entscheidung der Verfassungsrichter nicht mal ankratzen.
--
Wir sprechen verschiedene Sprachen. Meinen aber etwas völlig anderes. www.politplatschquatsch.com