Ist denn die BRD im Falle einer Auseinandersetzung mit RU überhaupt ein "normales" NATO-Mitglied?
Russland als rechtlicher Nachfolger der Sowjetunion befindet sich ja völkerrechtlich nach wie vor im Zustand eines quasi Waffenstillstands mit Deutschland. Nach wie vor ist kein Friedensvertrag unterschrieben.
Im 2+4 Vertrag mit den vier Siegermächten, der ja kein formeller Friedensvertrag ist, ist ja Deutschland etliche außenpolitische Verpflichtungen eingegangen. So ist Deutschland zu unbedingtem Frieden verpflichtet und es darf sich unter keinen Umständen an aggressiven, militärischen Aktionen beteiligen.
Die Taurus-Lieferungen an die Ukraine sind eine eindeutige Verletzung des 2+4 Vertrages. Russland hat hier völkerrechtlich das Recht, den 2+4 Vertrag aufzukündigen, den Waffenstillstand mit Deutschland zu beendigen und die Ex-DDR wieder zu besetzen.
Eigentlich dürfte doch im Falle der BRD die Beistandsklausel der anderen NATO-Partner nicht greifen. Die primäre Aggression ginge ja von Deutschland aus und es wäre demnach kein Verteidigungsfall.
Ist wohl alles eine Interpretationssache. Wir sind ja nach wie vor ein besonderes völkerrechtliches Subjekt, wo die Feindstaatenklausel greift.
Gruß Plancius
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"Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad an Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand." ARTHUR SCHOPENHAUER