In der Corona-Zeit wurde vielen bewusst, wie sehr sie durch das GG vor Eingriffen des Staates geschützt werden

Otto Lidenbrock, Nordseeküste, Mittwoch, 05.02.2025, 13:42 (vor 36 Tagen) @ Albrecht1474 Views

Nie hatte ich mich vor der Corona-Zeit intensiv mit den Artikel unseres Grundgesetzes befasst, nie hatte ich mir Gedanken darüber gemacht, dass das Grundgesetz dafür gedacht ist, den Bürger vor willkürlichen staatlichen Eingriffen zu schützen, also ABWEHRRECHTE gegenüber der Obrigkeit enthält. Diese Gedankenlosigkeit resultierte ganz einfach daher, dass ich mir nie hätte träumen lassen, solche Rechte einmal in Anspruch nehmen zu müssen!

Wenn man sich allerdings mit dem GG näher beschäftigt, stellt man sehr schnell fest, dass das mit den GRUNDRECHTEN, wie sie genannt werden, so eine Sache ist. Bis dato war ich der Auffassung, dass GRUNDRECHTE bedingungslos geltende, grundlegende Rechte des Individuums seien, deren Geltung nicht verhandelt werden muss.

Diese meine Auffassung ist leider ein Trugschluss, wie man an den vielen Einfügungen erkennen kann, die da lauten:

"In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden", oder "Das Nähere regelt ein Bundesgesetz".

Ganz eindeutig sind diese sogenannten Grundrechte eben NICHT grundlegend und bedingungslos, weil sie durch die weitere Gesetzgebung beeinflusst werden kann, z.B. durch das Infektionsschutzgesetz. Die Exekutive hat also die Möglichkeit, die Grundrechte durch die Schaffung oder Änderung von Gesetzen einzuschränken.

Unter GRUNDRECHTEN verstehe ich etwas völlig anderes.

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"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton


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