Zum Sprachenwirrwarr des Turms zu Brüssel

Martin, Montag, 30.12.2024, 10:34 (vor 4 Tagen) @ Dragonfly798 Views

Interessante und wohl zutreffende Beobachtung von Ugo Bardi

Ich hatte einige Fälle gesehen, bei denen der Text einer Richtlinie oder Verordnung sinnentstellend und auch unsinnig ins Deutsche übersetzt worden war und damit in Deutschland rechtskräftig waren. Die Entwürfe werden typischerweise in den Arbeitssprachen Englisch, Französisch oder Deutsch erstellt und dann mit den einen oder anderen Fehlern in 24 Sprachen übersetzt (ich kenne auch einen Fall, bei dem die deutsche Übersetzung falsch in den deutschen Verordnungstext übertragen worden war). Spöttisch hatte ich schon mal angemerkt, dass am Ende die Übersetzer die Gesetze machen.

Das führt dann dazu, dass vor dem EuGH, der in der Amtssprache des Klägers (oder Anrufers) verhandelt (aber intern in Arbeitssprache Französisch arbeitet) erst einmal die unterschiedlichen Übersetzungen prüfen muss, diese aber nicht korrigiert. Falls verschiedene Sprachfassungen zu unterschiedlichen Interpretationen führen, legt der EuGH den Text so aus, wie er mit der Zielsetzung und dem Geist der Regelung am besten übereinstimmt. Dabei kann auch auf den ursprünglichen Entwurf Bezug genommen werden.
Allgemein eher bekannte Beispiele sprachlicher Verwirrung betrafen die Mehrwertsteuer-Richtlinie und die Arbeitszeitrichtlinie.

Schließlich hat bei Verhandlungen im Ministerrat jeder Mitgliedstaat das Recht auf die Verwendung seiner Landessprache, ggf. durch Simultanübersetzung. Deren Korrektheit lässt sich in der Praxis nicht überprüfen.


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