Meinem Laienverständnis nach sollten die "Ausnahmen" in diesem Pamphlet geregelt sein
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_V...
Wie sehen das unsere Juristen?
Edit: Also extra Regelung in einem gesonderten Pamphlet nur für C19-Gentherapeutika um es NICHT in die jeweiligen Gesetze schreiben zu müssen und damit für jedermann ersichtlich zu machen. (Vertuschung und Schutz vor Strafverfolgung für die Verschwörer)
--
Grüße
---
Ich bin und zugleich nicht.