"Rechtsauffassung oder Interpretation"
Die rechtliche Grundlage für die Diskussion über die NATO-Präsenz in Deutschland und insbesondere in Ostdeutschland betrifft vor allem das Völkerrecht, und zwar den Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990.
Nun, Russland hat ein Vetorecht und die Sache könnte noch sehr interessant werden, welche Rechtsauffassung Russland vertritt.
Die meinen, der 2 + 4 Vertrag wäre Staatsrecht mitnichten!
Zwei-plus-Vier-Vertrag = Völkerrecht.
Staatsrecht = Innerdeutsche Gesetze, einschließlich der Verfassung (Grundgesetz)
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