"Rechtsauffassung oder Interpretation"

Mirko2, Dienstag, 22.10.2024, 09:13 (vor 416 Tagen) @ Albrecht2359 Views

Die rechtliche Grundlage für die Diskussion über die NATO-Präsenz in Deutschland und insbesondere in Ostdeutschland betrifft vor allem das Völkerrecht, und zwar den Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990.

Nun, Russland hat ein Vetorecht und die Sache könnte noch sehr interessant werden, welche Rechtsauffassung Russland vertritt.

Die meinen, der 2 + 4 Vertrag wäre Staatsrecht mitnichten!

Zwei-plus-Vier-Vertrag = Völkerrecht.
Staatsrecht = Innerdeutsche Gesetze, einschließlich der Verfassung (Grundgesetz)


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