Juristisches und finanzpolitisches Tohuwabohu?

Martin, Mittwoch, 19.06.2024, 09:27 (vor 102 Tagen) @ Dieter3227 Views

Nur mal so aus Sicht eines Kleinanlegers, dessen russische Anleihen seit 2022 fällig waren und deren Wert im Depot auf Null steht. Zuerst mal weiß ich nicht so genau, ob aufgelaufene Zinsen und die Rückzahlung noch auf Konten der russischen Zentralbank oder von Euroclear (verwaltet > 30 Billionen Vermögen) liegen. Lägen sie nun noch bei der russischen Zentralbank, könnte Russland im Zuge eines EU-Diebstahls Gleiches mit Gleichem vergelten und die paar Rubel konfiszieren. Von wem könnte ich dann Schadensersatz fordern? Und falls das nicht möglich wäre, wie könnte ich den Verlust steuerlich geltend machen, an dem dann letztlich auch das deutsche Steueraufkommen beteiligt wäre.

Ähnliche Fragen gäbe es doch auch sicher bei westlichen Banken oder Firmen. Kann man auf Schadensersatz klagen, unter welchen Umständen können Verluste abgeschrieben werden, usw.. Wer ist überhaupt rechtlicher Ansprechpartner, wenn aufgrund Europäischer Konfiszierungen russische Institutionen adäquat reagieren? EU Kommission? Für Deutsche die deutsche Regierung? Oder wird man auf Russland verweisen?

Zugleich müsste man damit rechnen, dass russische Betroffene vor internationalen Gerichten klagen, was ein sehr langwieriger Prozess mit ungewissem Ausgang sein könnte. Und was ist, wenn es einen Friedensvertrag mit der Ukraine gibt, an dem Europäische Institutionen nicht direkt beteiligt sind? Noch größerer Tohuwabohu?

Das dürften nur ausgewiesene Juristen und Finanzfachleute noch einigeraßen überschauen.


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