Billigkeit hat nichts mit preiswert oder teuer zu tun...

Ciliegia, Mittwoch, 29.05.2024, 15:21 (vor 59 Tagen) @ Brutus629 Views

Hallo Brutus, liebe alle,

ich bin auch kein Jurist, aber billig ist meiner bescheidenen
Meinung nach schlicht das Gegenteil von teuer oder genauer
gesagt, möglicherweise überteuert.

Ich bin auch kein Jurist, aber - sorry - das ist kompletter Müll!

Billigkeit ist ein feststehender Rechtsbegriff aus dem BGB, der nichts mit "preiswert" oder "teuer" zu tun hat. Weitere Informationen findest Du (u.a.) zum Beispiel hier:

Billigkeit im BGB: Wenn Recht und Gerechtigkeit aufeinandertreffen
https://kanzlei-herfurtner.de/billigkeit-bgb/

Juraforum: Billigkeit - Grundsatz einfach erklärt mit Beispielen
https://www.juraforum.de/lexikon/billigkeit

Study Smarter: Wirtschaft & Recht - Billigkeit
https://www.studysmarter.de/schule/wirtschaft/rechtslehre/billigkeit/

Viele Grüße, Ciliegia.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung