Das ist ein Rentenkonstrukt, das man in einer GmbH machen kann. Es handelt sich um eine Rentenzusage für einen Gesellschafter-Geschäftsführer.

Olivia, Samstag, 04.05.2024, 17:54 (vor 14 Tagen) @ BerndBorchert680 Views
bearbeitet von Olivia, Samstag, 04.05.2024, 17:59

Wurde von vielen GmbH-Geschäftsführern wahrgenommen, um sich über die Firma eine Rentenzahlung zu sichern. Das konnte mit einer Versicherung verknüpft werden oder auch als Rückstellung in der Firma gehalten werden. Wenn es in der Firma gehalten wurde, mußte es verzinst werden. Der Zinssatz war festgeschrieben und auch in den 0-Zins-Jahren bei ca. 6 %, also erheblich höher als der Marktzins. Die Firmen mußten also 6 % zahlen, konnten selbst aber z.T. nur 0 oder 1 % an Zins für die Gelder einnehmen. Es ist ein relativ kompliziertes Konstrukt. Daher muß jährlich von Spezial-Firmen eine schriftliche Berechnung der Rentensituation zum Jahrsabschluß, einschließlich der vorhandenen Rückstellungen und den laufend zu erfüllenden Rückstellungen gemacht werden. Diese Gutachten sind teuer. Außerdem lassen sich die Wirtschaftsprüfer das Erstellen der Bilanzen mit solchen Rückstellungen (und ggf. außerplanmäßigen Anpassungen) SEHR gut bezahlen, weil das nicht jeder machen kann.... oder mag.

Bei Abschluß einer solchen Rentenzusage der GmbH für Gesellschafter-Geschäftsführer wurde eine Planung aufgestellt (durch Spezial-Firma), in der die späteren Rentenzahlungen und die dazu erforderlichen Rückstellungen genau festgehalten wurden.

Wurde das Ganze in den 80-iger Jahren gemacht, so wurde eine Grundverzinsung des rückgestellten Kapitals von 6 % angesetzt. Das war damals solide. Die Zinssituation änderte sich jedoch drastisch und das vorhandene Kapital konnte die Zinsen nicht mehr erwirtschaften. Der Gesetzgeber trug dem Rechnung, indem er die Firmen dazu verpflichtete, sehr hohe ZUSATZRÜCKSTELLUNGEN zu bilden, um die entgangenen Zinserträge (Deckungslücke) auszugleichen. Das warf die gesamte Kalkulation über den Haufen. "Raus" kommt man aus solchen Verpflichtungen nicht, denn alle Verträge müssen so abgeschlossen werden, als ob sie mit einem "fremden Dritten" gemacht worden wären.

Dabei sind wohl einige Firmen über die Wupper gegangen und es hat viele GFGS hart getroffen.
Können die Rückstellungen nicht mehr erwirtschaftet werden, dann gibt es massive Probleme. Werden sie ausgzahlt, dann sind sie voll zu versteuern. D.h. es fallen enorme Verluste an, wenn man die Kosten einbezieht, die diese Konstrukte verursachen/verursacht haben.

Wurden die Rückstellungen über eine Versicherung abgewicklt, dann ist es zwar auch so, dass die Versicherungen nicht die angesetzten Beträge erwirtschaften (Auszahlung geringer), aber der Gesetzgeber behandelt das anders. Will man das Kapital nachträglich in eine Versicherung einzahlen, dann kommen hohe Summen zum Tragen..... keinerlei Vergleich mit privaten Versicherungen.

Gewonnen an den Konstrukten hat der Staat, die Versicherungswirtschaft, die beratenden Berufe (Steuerberater, Anwälte, Wirtschaftsprüfer) und die Spezial-Firmen für die jährlichen Berechnungen.
In den ersten Jahren, als die Zinsen noch stimmten, hatten die Firmen durch diese Konstrukte - so das Geld in der Firma blieb - eine erhöhte Liquidität (Ersatz für Bankkredite). Die jährlichen Rückstellungen selbst konnten von den Firmen steuerlich geltend gemacht werden. Bei Auszahlung der Rente fiel dann die Steuer an. Konzept: Steuerzahlungen auf die späteren Jahre verlagern, wo das Einkommen nicht mehr so hoch ist und daher die Steuern niedriger ausfallen.

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